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   VG Sigmaringen, 22.11.2013 - 4 K 4308/12   

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https://dejure.org/2013,55851
VG Sigmaringen, 22.11.2013 - 4 K 4308/12 (https://dejure.org/2013,55851)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22.11.2013 - 4 K 4308/12 (https://dejure.org/2013,55851)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22. November 2013 - 4 K 4308/12 (https://dejure.org/2013,55851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet - "Landschaftsschutzprivileg"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Baus einer Halle für landwirtschaftliche Erzeignisse aufgrund einer entgegenstehenden Landschaftsschutzverordnung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 3 Nr 5 BauGB
    Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet - "Landschaftsschutzprivileg"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 104.99

    Entgegenstehen öffentlicher Belange trotz Privilegierung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2013 - 4 K 4308/12
    Dem Bau einer Halle u.a. für landwirtschaftliche Erzeugnisse kann - auch im Falle, dass dieser als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB anzusehen ist - im Rahmen der vorzunehmenden nachvollziehenden Abwägung eine Landschaftsschutzverordnung und damit der Belang des § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BauGB entgegenstehen, wenn keine der in der Landschaftsschutzverordnung vorgesehenen Ausnahmebestimmungen greifen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - 4 B 104/99 -, BauR 2000, 428).

    Dies ist danach insbesondere dann der Fall, wenn das Vorhaben in nicht durch Ausnahmegenehmigung oder Befreiung zu behebender Weise im Widerspruch zu einer gültigen Landschaftsschutzverordnung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - 4 B 14/99 -, BauR 2000, 1311; Urt. v. 19.04.1985 - 4 C 25.84 -, BauR 1985, 544 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2013 - 4 K 4308/12
    Geboten ist nicht eine Abwägung im planerischen Sinne, sondern lediglich ein nachvollziehendes Abwägen im Sinne einer Gewichtsbestimmung, welches gerichtlich voll überprüfbar und eigenständig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2001 - 4 C 3/01 -, NVwZ 2002, 1112).

    30 Auch wenn man die landschaftsschutzrechtliche Prüfung nicht getrennt, sondern im Rahmen des § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB und folglich mit der bauplanungsrechtlichen Prüfung des § 35 BauGB vornimmt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2001 - 4 C 3/01 -, BauR 2002, 751; Dürr in: Brüggelmann, Baugesetzbuch, 82. Lieferung 2012, § 35 Rn. 89), ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegierten Vorhaben entgegenstehen können.

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81

    Kann Landesrecht Zulässigkeit von Ausgrabungen regeln?

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2013 - 4 K 4308/12
    Bei der Abwägung ist das jeweilige privilegierte Vorhaben in der Weise in ein Verhältnis zu den von ihm berührten Belangen zu setzen, dass es im Vergleich zu sonstigen Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB von vorneherein gebührend ins Gewicht fällt (BVerwG, Urt. v. 18.3.1983 - 4 C 17/81 -, DVBl 1983, 893).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 25.84

    Erweiterung - Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsteil - Begünstigung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2013 - 4 K 4308/12
    Dies ist danach insbesondere dann der Fall, wenn das Vorhaben in nicht durch Ausnahmegenehmigung oder Befreiung zu behebender Weise im Widerspruch zu einer gültigen Landschaftsschutzverordnung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.02.2000 - 4 B 14/99 -, BauR 2000, 1311; Urt. v. 19.04.1985 - 4 C 25.84 -, BauR 1985, 544 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2013 - 4 K 4308/12
    Hierbei ist das die Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB rechtfertigende Gewicht des Vorhabens im jeweiligen Einzelfall an dem Gewicht der etwa entgegenstehenden öffentlichen Belange zu messen (BVerwG, Urt. v. 22.11.1985 - 4 C 71/82 -, BauR 1986, 188).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1995 - 5 S 2276/94

    Zum Schutzobjekt einer Landschaftsschutzverordnung; zum naturschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2013 - 4 K 4308/12
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württembergs zu einer ähnlichen Vorschrift stellt die Errichtung einer baulichen Anlage durch einen Landwirt keine landwirtschaftliche Bodennutzung in diesem Sinne dar (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.08.1995 - 5 S 2276/94 -, NuR 1996, 260 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 20.06.1996 - 6 UE 1513/95

    Landschaftsschutzrechtliche Genehmigung eines landwirtschaftlichen Anwesens -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2013 - 4 K 4308/12
    Der Begriff der Landwirtschaft erfasst daher nur solche Wirtschaftsweisen, die auf der großflächigen, die Kultur- und Erholungslandschaft prägenden Urproduktion beruhen, wie der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft (vgl. auch VGH Hessen, Urt. v. 20.06.1996 - 6 UE 1513/95 - NuR 1997, 148; Hendrischke in: Schlacke, GK-BNatSchG, 2012, § 5 Rn. 9, § 26 Rn. 29; Schuhmacher/Schuhmacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz Kommentar, 2. Auflage, § 26 Rn. 31).
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